Ziele der BAG-PVA

Ziele der BAG-PVA sind der Erhalt, die Stärkung und die Weiterentwicklung der psychosozialen Versorgung im Akutkrankenhaus, aber auch in anderen Versorgungsbereichen wie z.B. in der ambulanten und teilstationären Versorgung, in der Rehabilitation und in der Nachsorge.

Die BAG-PVA beteiligt sich an der Diskussion über Notwendigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und den Nutzen der psychosozialen Versorgung.

Die BAG-PVA setzt sich ein für die Sicherstellung angemessener Entgelte für psychosoziale Leistungen innerhalb des DRG-Systems.

Alle Bemühungen zur Anerkennung psychosozialer Leistungen werden soweit wie möglich innerhalb der BAG-PVA koordiniert, um gemeinsame Umsetzungsstrategien zu entwickeln.

Die BAG-PVA sucht den Dialog mit allen in Frage kommenden Verbänden und Organen des Gesundheitswesens, um auf die Gesetzgebung in Bund und Ländern Einfluss zu nehmen.

Die Ziele der BAG-PVA sollen insbesondere verwirklicht werden durch:

  • Politische Einflussnahme unter Berücksichtigung sowohl der nationalen als auch der europäischen gesundheitspolitischen und gesundheitsrechtlichen Verhältnisse
  • Information der Öffentlichkeit und Führung eines Dialogs mit allen im Gesundheitswesen Tätigen und gegebenenfalls die aktive Zusammenarbeit mit anderen gesellschaftlichen Gruppen
  • die Abstimmung der inneren Kommunikation der Mitglieder der BAG-PVA
  • gemeinsame Arbeit an Studien, z. B. Evaluationsprojekten, und an der Entwicklung von Leitlinien.

Gründungsgedanke

Seit vielen Jahren war in unterschiedlichen Bereichen der Akutmedizin erkannt worden, dass körperlich (schwer-)kranke Patienten nicht nur medizinische Versorgung benötigen, sondern häufig auch Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich, um die Krankheit und ihre Folgen bewältigen zu können. Viele Krankenhäuser stellten deshalb Mitarbeiter aus dem psychologischen, pädagogischen, sozialarbeiterischen und therapeutischen Bereich ein, um diesen Bedürfnissen gerecht werden zu können: teilweise in klinikübergreifenden Konzepten wie dem Kliniksozialdienst oder dem allgemeinen psychologischen Dienst, teilweise auch auf einzelne Fachabteilungen wie die Onkologie oder Diabetologie begrenzt.

Mit Einführung des DRG- Systems im Jahr 2003 wurden diese für viele Patienten wichtigen Unterstützungsangebote gefährdet.

Die BAG-PVA setzte sich deshalb massiv dafür ein, dass innerhalb des OPS-Katalogs überhaupt die Möglichkeit zur Kodierung psychosozialer Tätigkeiten geschaffen wurde, was ab dem Jahr 2005 auch möglich wurde. Seither können Tätigkeiten aus dem psychosozialen Bereich innerhalb des DRG-Systems erfasst und abgerechnet werden.

Psychosoziale Tätigkeiten im Akutkrankenhaus sind bisher nur indirekt Bestandteil des DRG- Systems. Psychosoziale Einzelcodes vor allem aus dem Bereich 9-401x sind bisher nicht schweregradsteigernd; für die Verwendung einiger Komplexziffern ist der Einsatz psychosozialer Fachkräfte dennoch zwingend erforderlich.

Psychosoziale Versorgung in der Akutmedizin

An der psychosozialen Versorgung im Akutkrankenhaus sind verschiedene Berufsgruppen in verschiedenen Strukturen, beteiligt. Dies sind z.B. Psychologen, Psychotherapeuten, Sozialarbeiter/Sozialpädagogen und Künstlerische Therapeuten.Diese Mitarbeiter sind meist integrativer Bestandteil der medizinischen Versorgung in der Klinik.